Deine Situation heute: selbständige Personenbetreuung

Rund um die Uhr für einen Menschen da sein, kochen, pflegen, zuhören, Nächte durchwachen – die 24-Stunden-Betreuung gehört zu den wertvollsten Arbeiten, die es in Österreich gibt. Zehntausende Betreuungskräfte, die meisten aus der Slowakei und Rumänien, halten dieses System am Laufen. Ohne sie könnten viele ältere Menschen nicht zu Hause bleiben. Viele Betreuerinnen und Betreuer haben in der Heimat sogar eine Pflege-Ausbildung oder ein Krankenpflege-Diplom abgeschlossen – und arbeiten in Österreich trotzdem unter ihrem Ausbildungsniveau.

Denn rechtlich bist du in der 24-Stunden-Betreuung fast immer selbständig: Du hast einen Gewerbeschein für Personenbetreuung, arbeitest im Turnus – meist 14 Tage im Haushalt der betreuten Person, dann 14 Tage frei – und stellst dein Honorar in Rechnung. Je nach Agentur, Bundesland und Pflegebedarf bleiben davon häufig etwa 1.050 bis 1.400 Euro netto pro Turnus übrig. Das klingt zunächst in Ordnung. Aber die Selbständigkeit hat eine zweite Seite:

Diese Arbeit verdient Respekt – und du verdienst eine ehrliche Antwort auf die Frage: Muss das für immer so bleiben? Die gute Nachricht: Nein. Österreich sucht dringend Pflegepersonal, und es gibt klare Wege von der selbständigen Betreuung in eine Festanstellung.

Was dir eine Festanstellung bietet

Als angestellte Pflegekraft – zum Beispiel in einem Pflegeheim, bei einem mobilen Dienst oder in einem Krankenhaus – giltst du nicht mehr als Unternehmerin, sondern als Arbeitnehmerin. Damit gelten automatisch die Regeln eines Kollektivvertrags: In der Sozialwirtschaft ist das meist der SWÖ-Kollektivvertrag, bei kirchlichen Trägern die Kollektivverträge von Caritas oder Diakonie. Konkret bedeutet das:

Und das Gehalt? Nach dem SWÖ-Kollektivvertrag liegt das Einstiegsgehalt für eine Pflegeassistenz im Jahr 2026 bei rund 2.600 bis 2.800 Euro brutto pro Monat inklusive Pflegezuschuss – dazu kommen Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste. Eine Heimhilfe startet je nach Träger meist zwischen etwa 1.900 und 2.100 Euro brutto, ebenfalls plus Zulagen und Sonderzahlungen. Mit den Berufsjahren steigt das Gehalt automatisch in höhere Stufen. Die genauen Beträge unterscheiden sich je nach Kollektivvertrag, Bundesland und Einstufung – verlässliche Zahlen findest du in den aktuellen Gehaltstabellen deines Trägers und bei der Arbeiterkammer.

Wichtig für den ehrlichen Vergleich: Brutto ist nicht netto. Aber durch die Sonderzahlungen, die mitbezahlte Sozialversicherung, den bezahlten Urlaub und die Pensionszeiten steht eine angestellte Pflegekraft aufs Jahr gerechnet fast immer deutlich besser da als eine selbständige Betreuungskraft mit ähnlichem Monatseinkommen.

Auch die Auswahl an Arbeitsplätzen ist groß: Pflegeheime und Seniorenwohnhäuser, mobile Dienste (Hauskrankenpflege), Krankenhäuser, Tageszentren und betreute Wohnformen suchen laufend Personal – in den Städten genauso wie am Land. Das gibt dir etwas, das du als selbständige Betreuungskraft kaum hast: Verhandlungsspielraum. Du kannst dir aussuchen, wo du arbeitest, ob du Vollzeit oder Teilzeit willst und ob dir Tagdienste oder Nachtdienste lieber sind.

Drei Wege in die Festanstellung

Welcher Weg für dich passt, hängt vor allem davon ab, ob du schon eine Pflege-Ausbildung aus der Heimat mitbringst.

Weg 1: Deine vorhandene Ausbildung anerkennen lassen

Viele Betreuungskräfte aus der Slowakei und Rumänien haben zu Hause eine Pflegeschule oder ein Krankenpflege-Studium abgeschlossen. Diese Qualifikation musst du nicht wegwerfen: Über die Anerkennung (bei EU-Abschlüssen) bzw. Nostrifikation (bei Abschlüssen aus Drittstaaten) wird geprüft, ob deine Ausbildung der österreichischen entspricht. Fehlen einzelne Inhalte, kannst du sie oft mit Ergänzungsprüfungen oder einem Praktikum nachholen – du beginnst also nicht bei null. Wie das Verfahren Schritt für Schritt abläuft, welche Dokumente du brauchst und wer zuständig ist, erklärt unser Ratgeber zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Weg 2: Die Pflegeassistenz-Ausbildung in Österreich machen

Hast du keine Pflege-Ausbildung – oder wäre die Anerkennung zu aufwendig – kannst du die Pflegeassistenz-Ausbildung direkt in Österreich absolvieren. Sie dauert in Vollzeit rund ein Jahr und wird an Pflegeschulen und Bildungseinrichtungen in ganz Österreich angeboten. Das Beste daran: Du musst diese Zeit nicht ohne Einkommen überbrücken. Das Pflegestipendium des AMS unterstützt Umschulungen in Pflegeberufe mit mindestens 55,01 Euro pro Tag – das sind rund 1.650 Euro im Monat (Stand 2026). Während des Stipendiums bist du kranken-, unfall- und pensionsversichert. Ob du die Voraussetzungen erfüllst, klärst du in einem Beratungsgespräch beim AMS. Details findest du auch auf oesterreich.gv.at.

Weg 3: Heimhilfe als schnellerer Einstieg

Der kürzeste Weg in die Anstellung ist die Ausbildung zur Heimhilfe: Sie umfasst rund 200 Stunden Theorie und 200 Stunden Praktikum und dauert in Vollzeit nur etwa dreieinhalb bis vier Monate. Als Heimhilfe unterstützt du Menschen zu Hause im Haushalt und bei der Basisversorgung – Aufgaben, die du aus der 24-Stunden-Betreuung bestens kennst. Einen Überblick über Anbieter und Ablauf gibt das AMS. Viele nutzen die Heimhilfe als Zwischenschritt: erst schnell in die Anstellung, dann berufsbegleitend zur Pflegeassistenz weiterqualifizieren. Und wenn du lieber ganz ohne Pflege arbeiten möchtest: Auch Jobs als Haushaltshilfe sind in Österreich stark gefragt.

Gesundheitsberuferegister: Registrierung ist Pflicht

Bevor du in Österreich in einem Pflegeberuf arbeiten darfst – als Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder diplomierte Pflegekraft –, musst du dich in das Gesundheitsberuferegister eintragen lassen. Das ist keine Formalität, die man aufschieben kann: Ohne Registrierung keine Berufsberechtigung, ohne Berufsberechtigung kein Dienstvertrag.

Es gibt zwei Registrierungsbehörden: Für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz sowie für alle angestellten Pflegekräfte ist die Arbeiterkammer zuständig. Die Gesundheit Österreich GmbH registriert unter anderem Absolventinnen von Fachhochschulen und Personen, die überwiegend selbständig arbeiten. Für die Registrierung brauchst du deinen Qualifikationsnachweis (bei ausländischen Abschlüssen den Anerkennungsbescheid), einen Identitätsnachweis und je nach Beruf weitere Unterlagen. Nach der Eintragung bekommst du einen Berufsausweis; die Registrierung gilt fünf Jahre und wird dann verlängert.

Das Register hat für dich auch einen Schutz-Effekt: Es macht deine Qualifikation offiziell sichtbar. Arbeitgeber können nachsehen, dass du berechtigt bist, den Beruf auszuüben – und du kannst nachweisen, dass du eine anerkannte Pflegekraft bist und nicht mehr „nur" Betreuungskraft. Für viele, die jahrelang unter ihrem Ausbildungsniveau gearbeitet haben, ist genau dieser Eintrag ein wichtiger Moment.

Praktischer Tipp: Stelle den Antrag, sobald dein Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist bzw. du dein österreichisches Zeugnis in der Hand hast – dann kannst du nahtlos zu arbeiten beginnen.

Deutsch als Schlüssel

Egal welchen der drei Wege du wählst – an einer Sache führt nichts vorbei: Deutsch. Für die gehobene Pflege (diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege) verlangen die Behörden in der Regel das Niveau B2, für die Pflegeassistenz üblicherweise B1 bis B2. Und auch dort, wo kein Zertifikat vorgeschrieben ist, entscheidet dein Deutsch über Bewerbungsgespräche, Ausbildungserfolg und den Alltag im Team. Welche Prüfungen zählen und wie du sie schaffst, liest du in unserem Ratgeber zu Deutsch B2 für Pflegekräfte.

Dein großer Vorteil als Betreuungskraft: Du bist schon mitten in der Sprache. Du sprichst täglich mit der betreuten Person, mit Angehörigen, mit Ärztinnen und Apothekern. Was dir für Ausbildung und Anerkennung meist noch fehlt, ist die Fachsprache – Pflegedokumentation, Krankheitsbilder, Übergabe-Formulierungen. Genau die lernst du am schnellsten mit echten Fachtexten statt mit Lehrbuch-Dialogen.

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Pflege-Fachtexte verstehen – Wort für Wort in deiner Muttersprache

Mit LinguaFlow fügst du beliebige deutsche Texte ein – einen Pflege-Fachartikel, Unterlagen aus dem Kurs oder deine Prüfungsvorbereitung – und die App zeigt dir unter jedem Wort sofort die Bedeutung in deiner Muttersprache: Slowakisch, Rumänisch und über 30 weitere Sprachen. Dazu hörst du die richtige Aussprache. Ideal, um während des Turnus jeden Tag in kleinen Einheiten am Handy zu lernen – inspiriert von der Birkenbihl-Methode.

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Plane das Sprachlernen von Anfang an in deinen Turnus-Rhythmus ein: kleine tägliche Einheiten während der Arbeit, konzentrierte Lernblöcke oder ein Kurs in den freien Wochen. So erreichst du dein Zielniveau parallel zum Anerkennungsverfahren – und verlierst keine Zeit.

Dein 12-Monats-Plan

Der Wechsel wirkt groß, aber er besteht aus vielen kleinen Schritten. So könnte dein Jahr aussehen:

  1. Monat 1–2: Beratung holen. Vereinbare einen Termin bei einer Anerkennungs-Beratungsstelle (AST – Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen) oder beim AMS. Dort erfährst du kostenlos, welcher Weg für deine Situation passt und welche Förderungen es gibt.
  2. Monat 1–3: Dokumente aus der Heimat besorgen. Diplome, Zeugnisse, Ausbildungsnachweise mit Stundenlisten, Geburtsurkunde – am besten gleich mit beglaubigter Übersetzung. Nutze deine freien Turnuswochen für Behördenwege in der Slowakei oder Rumänien.
  3. Ab Monat 1, laufend: Deutsch systematisch verbessern. Lerne jeden Tag – im Turnus in kleinen Einheiten, zu Hause mit Kurs oder Lernblöcken. Melde dich früh für eine Prüfung auf deinem Zielniveau an; ein fixer Termin motiviert.
  4. Monat 4–6: Antrag stellen. Reiche den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle ein – oder melde dich für die Pflegeassistenz- bzw. Heimhilfe-Ausbildung an und beantrage rechtzeitig das Pflegestipendium beim AMS.
  5. Monat 6–10: Auflagen erfüllen. Absolviere Ergänzungsprüfungen oder Praktika, falls die Behörde welche vorschreibt, und lege deine Deutschprüfung ab.
  6. Monat 9–12: Parallel bewerben. Warte nicht auf den letzten Bescheid: Kontaktiere Pflegeheime und mobile Dienste in deiner Wunschregion schon vorher. Viele Träger reservieren Stellen für Kräfte, deren Verfahren kurz vor dem Abschluss steht – und deine Jahre in der 24-Stunden-Betreuung sind ein starkes Argument.
  7. Zum Schluss: Registrieren und starten. Sobald Bescheid oder Zeugnis da sind, beantragst du die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister – und unterschreibst deinen ersten Dienstvertrag.

Nicht jedes Verfahren ist in zwölf Monaten fertig – manche dauern länger, manche gehen schneller. Entscheidend ist, dass du die Schritte parallel angehst statt nacheinander: Deutsch lernen, Dokumente sammeln und arbeiten schließen einander nicht aus. Und bis zum Wechsel verdienst du in der Betreuung ganz normal weiter. Dieser Artikel ersetzt übrigens keine Rechtsberatung – verbindliche Auskünfte zu deinem Verfahren geben dir die zuständigen Behörden, das Sozialministerium und die Arbeiterkammer.

Häufige Fragen

Wie viel verdient eine Pflegeassistentin in Österreich?

Nach dem SWÖ-Kollektivvertrag liegt das Einstiegsgehalt für die Pflegeassistenz 2026 bei rund 2.600 bis 2.800 Euro brutto im Monat, inklusive Pflegezuschuss. Dazu kommen Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sowie das 13. und 14. Monatsgehalt. Je nach Träger, Bundesland und Berufsjahren kann das Gehalt abweichen.

Wird meine slowakische oder rumänische Pflege-Ausbildung anerkannt?

Ausbildungen aus EU-Ländern wie der Slowakei oder Rumänien können in Österreich anerkannt werden. Die zuständige Stelle vergleicht die Inhalte deiner Ausbildung mit der österreichischen. Fehlt etwas, kannst du es oft mit einer Ergänzungsprüfung oder einem Praktikum nachholen. Zuständig sind je nach Beruf die Ämter der Landesregierung oder Fachhochschulen.

Kann ich während der Anerkennung weiter in der 24-Stunden-Betreuung arbeiten?

Ja. Viele Betreuungskräfte arbeiten während des gesamten Verfahrens weiter im Turnus. Das hat sogar Vorteile: Dein Einkommen bleibt bestehen, du sprichst täglich Deutsch und du sammelst weiter Erfahrung in der Betreuung. Die freien Wochen zwischen den Turnussen kannst du für Kurse, Prüfungen und Behördentermine nutzen.

Was ist das Gesundheitsberuferegister?

Das Gesundheitsberuferegister ist ein öffentliches Register aller Pflegekräfte und Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in Österreich. Bevor du in einem Pflegeberuf wie Pflegeassistenz arbeiten darfst, musst du dich registrieren. Zuständig sind die Arbeiterkammer und die Gesundheit Österreich GmbH. Die Registrierung ist fünf Jahre gültig und wird dann verlängert.

Brauche ich B2 für die Pflegeassistenz?

Für die Pflegeassistenz werden üblicherweise Deutschkenntnisse auf B1- bis B2-Niveau verlangt, für die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege in der Regel B2. Die verbindliche Anforderung für dein Verfahren nennt dir die zuständige Stelle deines Bundeslands. Gute Fachsprache hilft dir in jedem Fall – bei der Ausbildung, bei der Anerkennung und im Berufsalltag.

Wie finde ich eine Stelle im Altenheim?

Pflege ist in Österreich ein Mangelberuf – die Chancen stehen gut. Suche über den eJob-Room des AMS und direkt auf den Karriereseiten der großen Träger wie Caritas, Diakonie, Volkshilfe oder Hilfswerk. Viele Häuser freuen sich über Bewerbungen von Betreuungskräften mit Erfahrung. Erwähne im Lebenslauf deine Jahre in der 24-Stunden-Betreuung – das ist wertvolle Praxis.

Weiterlesen im Ratgeber: Deutsch B2 für Pflegekräfte · Ausländischen Abschluss anerkennen lassen · Haushaltshilfe-Jobs in Wien

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